Pfarrgemeinderat

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Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird alle 4 Jahre neu gewählt und ist mitverantwortlich für die Leitung der Gemeinde. Der PGR wirkt in allen die Pfarrei betreffenden Fragen beratend und beschließend mit. In diesem Sinne legt er auch gemeinsam mit dem Pfarrer und den hauptberuflichen SeelsorgerInnen die pastoralen Schwerpunkte in der Pfarrei fest. Der PGR kann aber auch in eigener Verantwortung tätig werden.